Antworten auf Fragen von Versicherten rund um die berufliche Vorsorge
Die berufliche Vorsorge, die sogenannte zweite Säule, ergänzt die erste Säule der Altersvorsorge (AHV). Die Altersvorsorge in der Schweiz (1. und 2. Säule) überlässt den Versicherten viel Gestaltungsspielraum, um das Leben nach der Pensionierung nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen zu gestalten.
Wollen Sie sich vorzeitig pensionieren lassen? Wie viel Rente, wie viel Kapital möchten Sie beziehen? In jedem Fall ist es für die Weiterführung des gewohnten Lebensstandards entscheidend, frühzeitig zu rechnen, um unliebsame Überraschungen im Alter zu vermeiden. Das heisst, die Planung des dritten Lebensabschnitts beginnt bereits mit dem Eintritt ins Erwerbsleben.
Auf dem Weg vom Eintritt bis zum ordentlichen Rücktritt mit Alter 64/65 – oder bei Aufschiebung bis längstens Alter 70 – kommen Sie an Lebens- oder Berufssituationen heran, die Einfluss auf Ihr Pensionskassenguthaben nehmen. Das könnten sein:
- Kauf eines Eigenheims
- Heirat
- Scheidung
- Tod des Ehe-/Lebenspartners
- Krankheit oder Unfall mit Invaliditätsfolgen
- Selbstständigkeit
- Stellenwechsel
- Definitives Verlassen der Schweiz
- Tod
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