Als Eigentümerin oder Eigentümer einer Wohnung sind sie bestimmten Regeln und Vorschriften unterstellt. Aus unserer Tätigkeit als Immobilienbewirtschafter stellen wir fest, dass diese Regeln oft nicht oder zu wenig bekannt sind – Kennen sie das Reglement ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft?
Nebst den rechtlichen Grundlagen aus Artikel 712a ff ZGB und dem Vereinsrecht, ist das für ihre Überbauung gültige Reglement von zentraler Bedeutung. Darin enthalten und geregelt sind die zulässige Nutzung ihrer Einheit, der Umgang mit Unterhalt und Erneuerungen, die Verteilung der gemeinschaftlichen Kosten, die Verwaltung sowie die jährliche Eigentümerversammlung. Ein fortschrittliches Reglement enthält zudem bestimmte Verhaltensregeln zwischen den Eigentümern sowie Vorgaben über die Handhabung von individuellen Gegebenheiten der Überbauung.
Leider stellen wir nur zu oft fest, dass die Reglemente mangelhaft und unklar formuliert sind. Im Extremfall wird ein bestehendes Dokument einer anderen Überbauung kopiert und die Bezeichnung geändert, ohne den Inhalt auf den konkreten Neubau abzustimmen. Die Reglemente werden anschliessend bei der Begründung von Stockwerkeigentum, d.h. beim Neubau, im Grundbuch hinterlegt. Eine spätere Anpassung ist meist mit viel Aufwand, Kosten und Emotionen verbunden. Eine solch unvollständige Basis kann zu ungewolltem Interpretationsspielraum und in der Folge zu Unstimmigkeiten innerhalb der Eigentümergemeinschaft führen.
Selbstverständlich können nicht alle künftigen Fragestellungen und Probleme im vornherein restlos geklärt werden. Dennoch lohnt es sich, für die Erstellung des Reglements genügend Zeit einzuräumen und notwendige Abklärungen zum konkreten Bauprojekt zu treffen. Misst man dieser Aufgabe genügend Wichtigkeit bei, ersparen sie sich für das künftige Zusammenleben einige Diskussionen und Auseinandersetzungen.
Bei bestehenden, vor allem älteren Eigentümergemeinschaften, raten wir zu einer Überprüfung oder Überarbeitung des bestehenden Reglements. Dies insbesondere dann, wenn es in der Vergangenheit mehrfach zu den erwähnten Diskussionen und Auseinandersetzungen gekommen ist.