Rente oder Kapital? Wie möchten Sie Ihre Vorsorgegeld aus der zweiten Säule beziehen?
Wie plane ich mein Einkommen im Pensionsalter. Ob Rentenbezug, Kapitalbezug oder allenfalls eine kombinierte Lösung sinnvoll ist, kann nicht generell beantwortet werden. Bei der Entscheidungsfindung spielen die Fragen nach den Bedürfnissen und Wünsche nach der Pensionierung, der familiären und finanziellen Situation aber auch der Gesundheitszustand eine zentrale Rolle. Eine vorzeitige Pensionierung ist frühestens ab dem 58. Altersjahr möglich. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die AHV-Beitragspflicht für Nichterwerbstätige bis zum ordentlichen Pensionsalter besteht. Eine weitere Möglichkeit ist die Teilpensionierung. Was in Ihrem konkreten Fall möglich ist, hängt vom Reglement Ihrer Pensionskasse ab.
Rentenbezug
Wenn Sie Ihrer Pensionskasse keine anderweitige Meldung machen, wird zum Zeitpunkt des ordentlichen Rentenalters 65/64 (Männer/Frauen) die Altersrente ausbezahlt. Ab 2028 gilt auch für Frauen das Rentenalter 65.
Vorteile:
Garantierte, monatliche Rentenzahlung bis ans Lebensende
Die Pensionskasse trägt das Anlage- und Langleberisiko
Begünstigung von Konkubinatspartner möglich
Der überlebende Ehegatte erhält bis zum Tod eine Ehegattenrente von 60% der Altersrente
Pensionierten-Kinderrente von 20% der Altersrente
Nachteile:
Tiefe Ehegattenrente von nur 60% der Altersrente
Bei Tod nach Rentenbeginn ohne Ehegatten erfolgt keine weitere Auszahlung
Kein garantierter Teuerungsausgleich
Steuern:
Die Rente ist jährlich als Einkommen zu versteuern
Kapitalbezug
Der Entscheid des Kapitalbezugs muss in der Regel eine gewisse Zeit vor Pensionierung der Pensionskasse schriftlich mitgeteilt werden. Bei einem vollständigen Kapitalbezug bestehen keine weiteren Ansprüche gegenüber Ihrem Vorsorgewerk.
Vorteile:
Sie sind finanziell flexibel und haben die Chance eine Plus-Rendite zu erzielen
Nach dem Tod wird das verbleibende Kapital vererbt
Nachteile:
Sie müssen sich um die Geldanlage und um ein regelmässiges Einkommen kümmern
Sie tragen das Anlagerisiko selbst
Unsicherheit in Bezug auf die Lebenserwartung und der finanziellen Absicherung
Steuern:
Einmalige Besteuerung des Kapitals zu einem reduzierten Satz (kantonal unterschiedlich)
Das verbleibende Kapital ist in den Folgenjahren als Vermögen zu versteuern
Kapitalerträge (ausgenommen Kursgewinne) sind jährlich als Einkommen zu versteuern
Extratipp
Jede Pensionskasse ist anders. Es ist daher sehr empfehlenswert, das Reglement Ihrer Pensionskasse genau zu lesen.